Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Zürich, 01. September 2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin Djamila Grossman durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen – unabhängig von ihrer jeweiligen Schaffensphase.
Die AGB gelten als vereinbart mit Annahme der Offerte oder mit Inanspruchnahme einer Lieferung oder Leistung durch die Kund:in.
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche erneute Vereinbarung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen.
2. Vertragsbeginn und Abwicklung
Mit der Annahme der Offerte gilt der Vertrag als verbindlich zustande gekommen.
Mit Projektstart ist der Vertrag verbindlich und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr stornierbar.
Mit Projektstart wird der volle vereinbarte Rechnungsbetrag fällig. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird der jeweils vereinbarte Teilbetrag zum Projektstart fällig.
Als Projektstart gilt insbesondere die Durchführung des ersten Calls, die Konzeptionsphase oder der Beginn der inhaltlichen Vorbereitung.
Die Zusammenarbeit ist projektbasiert und erstreckt sich über einen definierten Zeitraum. Eine ordentliche Kündigung vor Abschluss des Projekts ist ausgeschlossen.
3. Rechte und Pflichten der Kund:innen
Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt – sofern nicht anders vereinbart – im künstlerischen Ermessen der Fotografin.
Die Kund:innen erhalten eine Auswahl der Bilder per Online-Galerie für die finale Bearbeitung.
Die Fotografin liefert urheberrechtlich geschützte Werke. Analog und digital erstellte Dateien, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum der Fotografin.
Reklamationen bzgl. Inhalt, Qualität oder Zustand des gelieferten Bildmaterials sind innert 14 Tagen schriftlich zu melden. Danach gilt das Bildmaterial als genehmigt.
Sofern nicht anders vereinbart, stellen die Kund:innen sicher, dass Personen, Objekte und Orte für die Durchführung des Auftrags zugänglich sind.
Bei Nichterfüllung dieser Pflicht wird die vereinbarte Zeit vor Ort dennoch in Rechnung gestellt.
Sollte der Fototermin wegen Krankheit der Kundin ausfallen, wird kostenfrei ein Ersatzdatum vereinbart. Die bis dahin getätigten nicht-stornierbaren Zahlungen (Reservierungen, Reisekosten) werden der Kundin in Rechnung gestellt.
Die Einholung von Einverständniserklärungen (Model/Property Release) obliegt den Kund:innen. Dies gilt auch für Markenrechte Dritter (z. B. Logos).
Die Fotografin darf die Kund:innen als Referenz nennen (schriftlich und elektronisch), sofern nicht anders vereinbart.
Sofern nicht anders vereinbart, darf Djamila Grossman die gefertigten Fotos und Videos für ihre eigene Aussendarstellung und Marketing verwenden, und zwar im Print und Online. Weiterhin darf sie die Fotos beschriften und mit ihren eigenen Aussagen versehen, z.B. auf Social Media. Die Zustimmung zur Nutzung für Eigenwerbung erfolgt einmalig und kann schriftlich oder mündlich erteilt werden.
Die Aufbewahrungspflicht der digitalen Daten endet nach erfolgreicher Abnahme durch die Kund:innen. Die RAW - Daten werden maximal ein Jahr aufbewahrt.
4. Nutzungsrechte
Mit Bezahlung und Lieferung erwirbt die Kund:in eine Lizenz zur Nutzung der Bilder im in der Offerte vereinbarten Rahmen.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung und ist honorarpflichtig.
Die Rechte sind nicht übertragbar an Dritte, ausser mit schriftlicher Genehmigung.
Die Fotografin darf die entstandenen Werke für Eigenwerbung nutzen. Wo möglich, bitte die Fotografin nennen: © DJAMILA GROSSMAN Fotografie, Instagram: @djamilagrossman_photography.
Exklusivrechte und Sperrfristen müssen separat vereinbart und vergütet werden.
Veränderungen durch Composing, Montage oder KI-generierte Bearbeitung zur Herstellung neuer Werke sind nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden.
5. Haftung
Die Fotografin haftet nur für eigenes vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Angestellte und Hilfspersonen.
Bei Ansprüchen durch Dritte, die ihr Einverständnis gegeben haben (siehe Abschnitt 2), übernehmen die Kund:innen allfällige Schadenersatz- und Prozesskosten.
Sollte die Fotografin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) nicht leisten können, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückerstattung des bis dahin gezahlten Honorars.
6. Honorar
Das vereinbarte Honorar ist innert dem auf der Rechnung angegeben Zahlungsdatum zahlbar.
Bei aufwändigen Produktionen mit hohen Vorleistungen kann eine Akontozahlung vereinbart werden.
Das Honorar ist auch bei Nichtverwendung des gelieferten Materials in voller Höhe fällig.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Fotografin.
Änderungswünsche nach der Produktion, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen, werden mit CHF 150.–/Stunde zusätzlich verrechnet.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht. Widersprechende AGB der Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil.
